Allgemeine Hygieneregeln für den Kursbetrieb

im VZR und Mediraum des Werkhaus
1) Im Treppenhaus, den Räumen und Toiletten ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter, auch
beim Betreten, einzuhalten. (Gilt nicht für Personen eines Hausstandes)
2) Nicht am Kursbetrieb teilnehmen dürfen Personen:
a. die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu an Covid-19 erkrankten Personen hatten oder
b. unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere
haben
3) Beim Betreten des Gebäudes und außerhalb der Kursräume ist der Mund- und Nasenschutz
zu tragen (im Treppenhaus, Umkleide und Toiletten)
4) Vor dem Betreten der Kursräume und der Umkleide sind die Hände hygienisch zu waschen.
5) Maximal dürfen sich im VZR 10 Personen und im Mediraum 8 Personen ohne Mund- und
Nasenschutz aufhalten
6) Zwischen den Kursen müssen die Kursräume mind. 10 Min gelüftet werden (alle Fenster
öffnen)
Nach Möglichkeit sollen während des Kurses die Fenster zumindest gekippt bleiben
(Lärmbelästigung der Nachbarn beachten)
7) Die kursspezifischen Hygieneregeln der Kursleiter müssen beachtet werden
8) Personen, die diese Regeln nicht einhalten, werden vom Kursbetrieb ausgeschlossen
Diese Seite ist wird im Rgb ausgehängt, damit sich alle über die allgemeinen
Hygieneregeln informieren können. KuP’s müssen ihre Teilnehmer über diesen
Aushang informieren